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   BGH, 23.11.1994 - IV ZB 19/94   

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BGH, 23.11.1994 - IV ZB 19/94 (https://dejure.org/1994,8701)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1994 - IV ZB 19/94 (https://dejure.org/1994,8701)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1994 - IV ZB 19/94 (https://dejure.org/1994,8701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 478
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BGH, 23.11.1994 - IV ZB 19/94
    Ein solcher Verfahrensfehler kann auch im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit von dem Rechtsbeschwerdegericht auf eine Gegenvorstellung hin korrigiert werden (vgl. BVerfGE 73, 322, 329) [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83].
  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Auszug aus BGH, 23.11.1994 - IV ZB 19/94
    Diese Auslegung ist im übrigen im Interesse der Beschwerdeführerin schon deshalb geboten, weil eine Rüge nach Art. 103 Abs. 1 GG regelmäßig nicht ausreicht, eine außerordentliche Beschwerde zu rechtfertigen (BGH, Urteil vom 19.10.1989 - III ZR 111/88 - BGHR ZPO vor § 1/Rechtsmittel - Gesetzeswidrigkeit, greifbare 7 m.w.N.), wohl aber einer Gegenvorstellung zum Erfolg verhelfen kann.
  • OLG Köln, 04.09.1995 - 2 W 144/95

    Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift aufgrund

    4) Über die weiter hilfsweise erhobene Gegenvorstellung kann der Senat nicht entscheiden, denn deren Rechtsschutzziel besteht darin, daß das Gericht seine eigene Entscheidung abändert, sie wäre also vom Landgericht zu bescheiden (vgl. BGH FamRZ 1995, 478; Stein/Jonas/Grunsky, a.a.O., § 567 Rn.26 m.w.N.).
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